01.03.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Geschäftsfördernde Schenkungen
| Wird ein Vorteil aus objektiver Sicht unentgeltlich gewährt, so ist grundsätzlich zu unterstellen, daß der Zuwendende freigebig handelte. Die Zuwendung unterliegt in diesem Fall der Schenkung-steuer. Das Merkmal der Freigebigkeit kann jedoch fehlen, wenn die Schenkung die geschäftlichen Interessen des Gebers fördert - so der II. Senat des BFH. Das Urteil hat über die Schenkungsteuer hinaus-reichende Bedeutung. So kann jetzt mit beachtlichen Argumenten die Auffassung vertreten werden, daß Geschenke an Geschäftsfreunde entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG abziehbare Betriebsausgaben sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig