01.06.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betriebsübertragung
| Bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs ist grundsätzlich eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) i.S. von § 1 Abs. 1a UStG anzunehmen. Fraglich war bislang jedoch, ob eine GiG auch dann vorliegt, wenn der Übertragende eine wesentliche Betriebsgrundlage, zum Beispiel das Betriebsgrundstück, zurückbehält, aber an den Betriebsübernehmer vermietet. Der BFH hat nun zu zwei ähnlichen Sachverhalten entschieden, dass in diesen Fällen zumindest dann eine GiG anzunehmen ist, wenn das Wirtschaftsgut langfristig überlassen und dem Erwerber so eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens ermöglicht wird (BFH 4.7.02, V R 10/01, BFH/NV 02, 1684; BFH 28.11.02, V R 3/01, BFH/NV 03, 436). |
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