01.11.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gewerbesteuer-Ersparnis durch Zwischenschaltung einer GmbH
| Aus Gründen der Gewerbesteuer-Ersparnis wird der Grundbesitz eines Unternehmens oftmals auf eine vermögensverwaltende Personen- oder Kapitalgesellschaft (Besitzgesellschaft) ausgegliedert und an das Unternehmen (Betriebsgesellschaft) zurückverpachtet. Der Vorteil: Wenn durch die Trennung von Betriebs- und Besitzgesellschaft keine Betriebsaufspaltung begründet wird, mindern die Pachtzinsen einerseits die Gewerbesteuer der Betriebsgesellschaft und sind andererseits bei der Besitzgesellschaft nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freigestellt. Fraglich ist jedoch stets, ob der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters der Besitzgesellschaft dient. In diesem Fall greift die Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nach Satz 5 der Vorschrift nicht. Mit einem derartigen Fall hat sich der BFH in seinem Urteil vom 15.5.99 (BStBl II, 532) beschäftigt und eine interessante Gestaltung ermöglicht. |
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