01.03.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Grundsatzentscheidung zur Behandlung des Liquidationserlöses, wenn die Gesellschaftsanteile sich im Betriebsvermögen des..
| In seiner Urteilsbegründung nimmt er auch zu dem Problem Stellung, ob die Einlage von Anteilen in ein Betriebsvermögen im Zuge der Liquidation als Gestaltungsmißbrauch im Sinne von § 42 AO anzusehen ist. Im vorliegenden Fall verneint der BFH diese Frage ausdrücklich. Dies deshalb, weil sich vor Überführung aller Gesellschaftsanteile des Gesamthandsvermögens ein Teil der Anteile im Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters befand und deshalb bereits eine 100 %ige Beteiligung an der GmbH im steuerlichen Betriebsvermögen der KG gegeben war. |
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