01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
InvZulG: Zugehörigkeit zum Ost-Anlagevermögen auch in Organschaftsfällen
| Bei der Gewährung der Investitionszulage prüft die Finanzverwaltung stets, ob das Wirtschaftsgut für mindestens drei Jahre zum Anlagevermögen eines Betriebes/einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehört. Der BFH hat mit Urteil vom 3.12.98 (III R 67/95 ) entschieden, daß die Zugehörigkeit zu einem Ost-Anlagevermögen auch bei organschaftlich verbundenen Unternehmen zu beachten ist. |
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