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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Kann ein Ehegatte Schuldzinsen abziehen, die der andere Ehegatte getragen hat?

    | Erneut hat der BFH zum Drittaufwand unter Ehegatten Stellung genommen und dabei die Grundsätze fortgeführt, die er mit den Arbeitszimmer-Beschlüssen vom 23.8.99 aufgestellt hat (vgl. GStB 99, 343). In den drei aktuellen Urteilen ging es jeweils um Schuldzinsen, die der Ehemann gezahlt hat, obwohl die Einkunftsquelle der Ehefrau zuzurechnen war. Nachfolgend werden die Kernaussagen der Entscheidungen wiedergegeben (BFH 2.12.99, IX R 45/95 und IX R 21/96; BFH 24.2.2000, IV R 75/98). |