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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Kein Arbeitslohn bei Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber

    | Mietet der Arbeitgeber ein häusliches Arbeitszimmer von seinem Arbeitnehmer an, sind die Mietzahlungen zumindest dann nicht in Arbeitslohn umzuqualifizieren, wenn der Arbeitgeber gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt (BFH 19.10.01, VI R 131/00). (Abruf-Nr. 011518) |