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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Kein Verlustausgleich nach § 15a EStG bei eigenkapitalersetzenden Darlehen

    | Gewährt ein Kommanditist der GmbH & Co. KG ein Darlehen, das handelsrechtlich als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren ist, erhöht dieses Darlehen nicht das Kapitalkonto des Kommanditisten i.S.d. § 15a EStG und damit zugleich auch nicht das Potenzial für sofort ausgleichsfähige Verluste. Das eigenkapitalersetzende Darlehen führt auch nicht zu einem erweiterten Verlustausgleich wegen überschießender Außenhaftung nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG. Das Urteil des BFH vom 28.3.2000 (VIII R 28/98) klärt damit die heftig umstrittene Frage nach der Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen im Rahmen des § 15a EStG. |