01.02.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Eigenheimzulage bei zinsverbilligten Darlehen des Nutzenden
| Die Eigenheimzulage wird auch gewährt, wenn eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen i.S. des § 15 AO zu Wohnzwecken überlassen wird (§ 4 S. 2 EigZulG). „Unentgeltlich“ im Sinne dieser Vorschrift bedeutet jedoch, dass für die Wohnung keinerlei Gegenleistung - gleich welcher Art und Höhe - erbracht werden darf. Die Eigenheimzulage ist daher dann zu versagen, wenn der Nutzende dem Eigentümer ein zinsverbilligtes Darlehen hingibt (BFH 31.7.01, IX R 9/99). (Abruf-Nr. 011422) |
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