01.11.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine gewerbliche Infizierung bei minimaler gewerblicher Tätigkeit
| Führt eine Freiberufler-Sozietät auch gewerbliche Tätigkeiten aus, zum Beispiel den An- und Verkauf von Waren, so werden die freiberuflichen Einkünfte grundsätzlich gewerblich infiziert (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die gewerbliche Tätigkeit von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH 11.8.99, XI R 12/98). |
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