01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Saldierung von Sonderbetriebsgewinnen mit verrechenbaren Verlusten
| Erzielt ein Kommanditist Sonderbetriebsgewinne aus der Verzinsung eines der KG zur Verfügung gestellten Darlehens, dürfen diese Gewinne nicht mit dem Anteil des Kommanditisten am Verlust der KG saldiert werden, soweit der Verlustanteil nach § 15a Abs. 1 und 2 EStG nicht ausgleichsfähig, sondern nur verrechenbar ist. Der BFH bestätigt mit dem Urteil vom 13.10.98 (VIII R 78/97) das sogenannte Saldierungsverbot, das von der Finanzverwaltung vertreten, aber in der Literatur stark kritisiert wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig