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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine Saldierung von Sonderbetriebsgewinnen mit verrechenbaren Verlusten

    | Erzielt ein Kommanditist Sonderbetriebsgewinne aus der Verzinsung eines der KG zur Verfügung gestellten Darlehens, dürfen diese Gewinne nicht mit dem Anteil des Kommanditisten am Verlust der KG saldiert werden, soweit der Verlustanteil nach § 15a Abs. 1 und 2 EStG nicht ausgleichsfähig, sondern nur verrechenbar ist. Der BFH bestätigt mit dem Urteil vom 13.10.98 (VIII R 78/97) das sogenannte Saldierungsverbot, das von der Finanzverwaltung vertreten, aber in der Literatur stark kritisiert wird. |