01.09.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Kürzung des Schuldzinsenabzuges für Refinanzierungskredite
| Werden Berlin-Darlehen vom Schuldner sukzessive getilgt, so können Schuldzinsen des Gläubigers für die Refinanzierung des gewährten Darlehens anteilig nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Entscheidung des BFH betrifft nicht nur Berlin-Darlehen, sondern auch kreditfinanzierte Renten- und Lebensversicherungen sowie finanzierte Fördergebietsdarlehen nach § 7a FördG. |
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