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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Pensionszusage und verdeckte Gewinnausschüttung

    | Mit seiner Entscheidung vom 8.11.00 (I R 70/99) hat der BFH zu zwei grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) Stellung genommen: Zum einen beurteilt sich nach Ansicht des Gerichts die Frage, ob eine Pensionszusage finanzierbar ist, grundsätzlich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Erteilung der Zusage; eine Anpassung bei Änderung der wirtschaftlichen Gegebenheiten ist im Regelfall nicht erforderlich. Zum anderen ist die Zusage einer Altersversorgung nicht allein deshalb als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten, weil eine zusätzlich bestehende Versorgungsverpflichtung für den Invaliditätsfall nicht finanzierbar ist. Mit diesem Urteil setzt sich der BFH in Widerspruch zum BMF-Schreiben vom 14.5.99 (BStBl I, 512). (Abruf-Nr. 010455) |