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  • 01.07.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Pensionszusagen bei Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften

    | Wird eine Personen- in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, so darf die GmbH für eine von ihr gegebene Pensionszusage i.S.v. § 6a EStG die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten in der Personengesellschaft berücksichtigen. Handelt es sich bei dem Pensionsberechtigten jedoch um einen Mitunternehmer der Personengesellschaft, so sind Vordienstzeiten in der Mitunternehmerschaft außer acht zu lassen, da Leistungen aus der Pensionszusage Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2. HS EStG. In diesem Fall ist auf den tatsächlichen Dienstbeginn bei der GmbH abzustellen. |