01.08.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben bei Liquidation einer Personengesellschaft
| Als besonders positiv hervorzuheben ist die freie Verfügbarkeit über das aktive SBV. Während der Einzelunternehmer das gesamte Betriebsvermögen zur Tilgung einsetzen muß, bleibt dies dem Gesellschafter einer Personengesellschaft erspart. Er kann über das SBV beliebig disponieren und gleichwohl Zinsen für zurückbehaltene Gesellschaftschulden als nachträgliche Betriebsausgaben abziehen. Das fehlende Tilgungsgebot läßt es daher sinnvoll erscheinen, aktives Betriebsvermögen entweder von Anfang an im SBV zu bilden oder später dorthin zu verlagern. Die damit verbundenen Vorteile werden im Zeitpunkt der Liquidation der Personengesellschaft sichtbar. Eine Einschränkung ist jedoch zu beachten: Wurde das der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen SBV I selbst fremdfinanziert, sind dafür gezahlte Zinsen nur nach Maßgabe der weiteren Verwendung dieses Vermögens absetzbar. Ein Abzug entfällt daher bei privater Nutzung. |
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