01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Übernahmeverluste werden bis Ende 1998 gewerbesteuerlich berücksichtigt
| Bei der Umwandlung von Kapital- in Personengesellschaften stellte sich bis Ende 1998 die Frage, ob Übernahmeverluste gewerbesteuerlich berücksichtigt werden durften. Der BFH hat nun die Auffassung der Finanzverwaltung verworfen und entschieden, dass bis Ende 1998 entstandene Übernahmeverluste gewerbesteuerlich anzuerkennen sind (BFH 20.6.2000, VIII R 5/99, Abruf-Nr. 001006). |
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