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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerliche Optionsprobleme bei der Vermietung an Gemeinschaften

    | Mit seiner Entscheidung vom 7.11.00 (GStB 01, 83) hat der BFH klargestellt, dass für den Beteiligten einer Bruchteilsgemeinschaft ein anteiliger Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen der Gemeinschaft in Betracht kommt, wenn die Gemeinschaft selbst keine unternehmerische Tätigkeit entfaltet („Bruchteilsbetrachtung“). Diese Sachverhaltskonstellation ist jedoch nicht nur aus Sicht des Leistungsempfängers problematisch, sondern wirft auch für den Leistenden die Frage der Optionsfähigkeit auf, da die Gemeinschaft Nichtunternehmer ist. Der BFH folgt jedoch nun auch hier seiner Bruchteilsbetrachtung und gesteht einem Vermieter für seine Mietumsätze an eine nichtunternehmerisch tätige Bruchteilsgemeinschaft eine „Teiloptionsmöglichkeit“ zu: Ein Vermieter kann demnach insoweit zur Umsatzsteuerpflicht optieren, als ein Gemeinschafter den Leistungsbezug für sein Unternehmen nutzt. Im zweiten Teil dieser Entscheidung verweist der V. Senat zudem auf die notwendige Mietvertragsfortschreibung bei einer Rechtsformumwandlung des Mieters und stellt für beide Fallgestaltungen die nachteiligen Folgen für den Vorsteuerabzug heraus (BFH 1.2.01, V R 79/99). (Abruf-Nr. 010597) |