01.11.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vererblichkeit des Verlustabzugs erneut auf dem Prüfstand
| Der XI. Senat des BFH hat beim I. Senat und beim VIII. Senat angefragt, ob diese an der Auffassung festhalten, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (BFH 10.4.03, XI R 54/99). (Abruf-Nr. 032049) |
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