01.12.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verkauf von „17er-Anteilen“ durch vermögensverwaltende Personengesellschaft
| Wird eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gehalten, die ihrerseits wiederum an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, so stellt sich bei Anteilsveräußerungen die Besteuerungsfrage des § 17 EStG in zweierlei Hinsicht: Zum einen, wenn ein Personengesellschafter seine GbR-Beteiligung (und damit auch gedanklich seinen Anteil an der Kapitalbeteiligung) veräußert (Fall 1). Zum anderen wenn die GbR selbst ihren im Gesamthandsvermögen befindlichen Kapitalgesellschaftsanteil veräußert (Fall 2). Der BFH hatte sich jüngst mit beiden Varianten auseinanderzusetzen: Mit Urteil vom 13.7.99 (BStBl II, 820) hat er zunächst klargestellt, dass im Fall 1 auf Grund eines gedanklichen Durchgriffs durch die Personengesellschaft die Annahme einer Anteilsveräußerung i.S.d. § 17 EStG beim Personengesellschafter in Betracht komme. In seiner Entscheidung vom 9.5.2000 (VIII R 41/99, Abruf-Nr. 001056) kommt der BFH nun für den Fall 2 zu dem Ergebnis, dass auch insofern ein Durchgriff durch die GbR zu erfolgen habe. Für die Frage, ob überhaupt eine wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG vorliege, sei nämlich nicht die Beteiligungsquote auf Ebene der GbR, sondern die sich rechnerisch ergebende Quote beim jeweiligen Personengesellschafter maßgeblich. |
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