01.03.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verluste aus eigenkapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften
| Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß vom 9.6.97 (GrS 1/94, siehe GStB 12/97, 28) zu der Frage Stellung genommen, wie ein Forderungsverzicht zu behandeln ist, den ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person zugunsten einer GmbH erklärt hat. Nunmehr hat der VIII. Senat durch vier Urteile zu einer ähnlich gelagerten Problematik auf der Gesellschafterebene Stellung genommen, nämlich zur steuerlichen Behandlung von Verlusten aus eigenkapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften. Diese Rechtsprechung betrifft zwar Fälle des § 17 EStG; man wird jedoch davon ausgehen müssen, daß sie auch auf im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen anwendbar ist. |
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