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  • 01.07.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vermögensteuer für Altjahre ist zulässig

    | Der BFH hat in einem Aussetzungsverfahren entschieden, daß die Finanzverwaltung Vermögensteuern für „Altjahre" zunächst weiter erheben darf. Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren Beschluß des BFH vom 18.6.97. |