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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Verpachtung des Mandantenstammes an die eigene Steuerberatungs-GmbH

    | Ein Steuerberater kann sein Betriebsvermögen an eine von ihm gegründete und beherrschte GmbH veräußern und dabei den Mandantenstamm zurückbehalten. Schließt er über den Mandantenstamm einen Pachtvertrag mit der GmbH ab, so stellen die angemessenen Pachtzinsen keine verdeckten Gewinnausschüttungen dar. |