Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Verrechnung mehrerer in einem Jahr beschlossener Gewinnausschüttungen

    | Der Streit um die Frage, wie mehrere offene Ausschüttungen innerhalb eines Kalenderjahres bei der Gliederung des vEK zu behandeln sind, ist ausgestanden. Nach Verwaltungsmeinung sind alle Ausschüttungen in einer Summe - und nicht in einer bestimmten Reihenfolge - mit dem vEK zum selben Stichtag zu verrechnen (Abschn. 78 Abs. 3 KStR). Der BFH hat die Verwaltungsauffassung bestätigt. |