01.02.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vorsteuerabzug aus Aus- bzw. Fortbildungskosten zur Aufnahme der selbstständigen Arbeit
| Der BFH lässt in jüngerer Zeit immer häufiger Ausbildungs- und Umschulungskosten zum Abzug als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu (vgl. GStB 03, 94). Dienen diese Maßnahmen der Vorbereitung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, so steht damit auch die Frage des Vorsteuerabzugs aus solchen Vorbereitungshandlungen im Raum. Nach einem jüngeren BFH-Beschluss in dieser Frage können nur solche Schulungsmaßnahmen zum Vorsteuerabzug berechtigen, die unmittelbar auf einen bestimmten selbstständigen Beruf vorbereiten (BFH 19.12.02, BFH/NV 03, 521, Abruf-Nr. 032123). |
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