· Fachbeitrag · Steuererklärungen 2017
Abschlüsse und Steuererklärungen 2017 ‒ Teil 2: Neuerungen bei der privaten ESt-Erklärung
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Die wichtigsten Änderungen bei den Abschlüssen und Steuererklärungen im betrieblichen Bereich wurden bereits in GStB 18, 96 ff. dargestellt. Auch bei der Erstellung der ESt-Erklärung für 2017 sind wieder zahlreiche Neuerungen durch Gesetzesänderungen, Urteile und Erlasse zu beachten. Dieser Beitrag stellt die Highlights für die privaten Steuererklärungen vor. Zwei praxiserprobte Checklisten helfen Ihnen dabei, nichts Wesentliches zu vergessen. |
1. Digitalisierung/Automatisierung des Besteuerungsverfahrens
1.1 Elektronische Erklärungsabgabe und Veranlagung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 werden immer mehr ESt-Erklärungen voll automatisiert von der elektronischen Einreichung bis zum Steuerbescheid durchlaufen. Insbesondere in zwei Fällen wird die Steuererklärung aber aus der Automatik ausgesteuert und landet auf dem Tisch eines Veranlagungsbeamten:
- Fall 1: Das neue Freitextfeld des § 150 Abs. 7 AO wird ausgefüllt (Zeile 98 des Mantelbogens): Dieses kann ausgefüllt werden, wenn für den Mandanten Angaben gemacht werden sollen, die mit den verkennzifferten Feldern nicht abgedeckt werden und Anlass für eine Bearbeitung durch einen Veranlagungsbeamten geben. Das Freitextfeld muss ausgefüllt werden, wenn Mandant oder Steuerberater bewusst eine von der Verwaltungsauffassung oder Rechtsprechung abweichende Behandlung eines Steuersachverhalts vertreten.
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