01.12.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vorsteuerabzugsbeschränkung bei Bewirtungskosten EU-rechtswidrig?
| Bei Bewirtungsaufwendungen lässt der Gesetzgeber im Einkommensteuerrecht angesichts der Missbrauchsmöglichkeiten nur einen eingeschränkten und an strenge Formerfordernisse geknüpften Abzug zu. Das Umsatzsteuerrecht folgt hier synchron, indem es in § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG den nicht als Betriebsausgaben abzugsfähigen Rechnungsanteil auch vom Vorsteuerabzug ausschließt. Ob diese Regelung EU-konform ist, steht derzeit auf dem Prüfstand. In einem anderen Verfahren zu § 1 Abs. 1 Nr. 2c UStG hat der BFH aber jüngst entschieden, dass diese "faktische Vorsteuerkappung" dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, wenn die Kürzung sich auf formale Voraussetzungen des Einkommensteuerrechts gründet (BFH 12.8.04, V R 49/02, Abruf-Nr. 042673). Diese Entscheidung hat auch Bedeutung für die noch anhängige Frage der EU-Rechtswidrigkeit von § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG. |
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