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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach Umsätzen

    | Wird eine Immobilie teils zu umsatzsteuerfreien und teils zu umsatzsteuerpflichtigen Zwecken vermietet, so stellt sich für Eingangsbezüge die Frage der Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG. Nach bisheriger Rechtsmeinung kam eine Vorsteueraufteilung regelmäßig nur nach den Flächen- oder Raumverhältnissen in Betracht. Nunmehr hat der BFH jedoch entschieden, dass auch eine Aufteilung nach Ausgangsumsätzen nicht verwehrt werden dürfe. Der gewählte Aufteilungsmaßstab binde den Unternehmer allerdings für die Folgejahre (BFH 17.8.01, V R 1/01). (Abruf-Nr. 011319) |