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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Wann sind Grundstücksgeschäfte einer GmbH dem Gesellschafter zuzurechnen?

    | Mit Urteil vom 18.3.04 hat der III. Senat des BFH entschieden, dass Grundstücksgeschäfte einer GmbH dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nur zuzurechnen sind, wenn die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO vorliegen. Der BFH setzt sich in der Entscheidung mit verschiedenen Lösungsansätzen zur Frage der Zurechnung der Tätigkeit einer GmbH gegenüber deren Gesellschaftern auseinander. Im Urteilsfall selbst hat der BFH einen unmittelbaren Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft zwar abgelehnt, gelangt über den Umweg des § 42 AO aber dennoch zum gleichen Ergebnis, nämlich der Aufhebung der strikten Trennung zwischen den verschiedenen Steuersubjekten (BFH 18.3.04, III R 25/02, Abruf-Nr. 041585). |