01.10.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zulässigkeit des Zwei-Konten-Modells auch bei Zinskompensation
| Der Steuerpflichtige richtete bei seiner Hausbank zwei Kontokorrentkonten ein. Den Zahlungsverkehr regelte er in der Weise, daß auf dem Konto 1 die Einnahmen eingingen und alle Privatausgaben abgebucht wurden. Nicht benötigte Beträge wurden von Zeit zu Zeit auf das Konto 2 umgebucht, das ausschließlich zur Abwicklung der betrieblichen Ausgaben diente und hierdurch stets einen Schuldsaldo auswies. Für beide Konten vereinbarte er mit der Bank die gleichen Zinssätze für Guthaben und Schuld. Das Kreditinstitut erstellte für beide Konten quartalsweise getrennte Zinsstaffeln. Diese wurden dann in der Weise kompensiert, daß die Zinszahlen des Kontos 1 gegen die Zinszahlen des Kontos 2 aufgerechnet wurden. Aus den auf dem Konto 2 übriggebliebenen Zinszahlen wurden die Schuldzinsen berechnet und diesem Konto belastet. |
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