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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zulage bei der Eigenheimförderung für auswärtig studierendes Kind

    | Steuerpflichtige können die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 S. 2 EigZulG auch für ein Kind beanspruchen, das zwar zum Zeitpunkt der Anschaffung einer „Studentenwohnung“, aber nicht mehr bei Bezug dieser Wohnung zu ihrem Haushalt gehört. Auf eine dauerhafte Haushaltszugehörigkeit kommt es nicht an. Das Urteil ist für zahlreiche Eltern studierender Kinder von großem Interesse (BFH 13.9.01, IX R 15/99). (Abruf-Nr. 020055) |