01.04.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zum Ausschluss eines überperiodischen Verlustabzugs bei Spekulationsgeschäften
| Nach § 23 EStG in der bis Ende 1998 gültigen Fassung durften Verluste aus Spekulationsgeschäften nur bis zur Höhe eines im gleichen Kalenderjahres erzielten Spekulationsgewinns ausgeglichen werden. Der BFH hat nun in einem Aussetzungsbeschluss verfassungsrechtliche Bedenken an dem alten § 23 EStG angemeldet. Dies gelte jedenfalls, soweit diese Vorschrift einen überperiodischen Verlustausgleich, also eine Verrechnung der Verluste mit Gewinnen der Vorjahre, ausgeschlossen hat (BFH 15.12.00, IX B 128/99). (Abruf-Nr. 010221) |
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