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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    BMF-Schreiben klärt Einzelfragen zum häuslichen Arbeitszimmer

    | Eine Vielzahl von offenen Fragen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer hat das BMF mit seinem Schreiben vom 22.1.98 (IV B 2 - S 2145 - 3/98) beantwortet. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wie die Finanzverwaltung in Zweifelsfragen entscheiden wird und was - auch unter Berücksichtigung der jüngeren BFH-Rechtsprechung - für die Steuerberatung zu beachten ist. |