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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Halbeinkünfteverfahren: Werbungskostenaufteilung bei „Mischdepots“

    | Bis zum Veranlagungszeitraum 2000 konnten Ausgaben, die mit Kapitalerträgen zusammenhängen, ungeschmälert berücksichtigt werden. Nunmehr schreibt § 3c Abs. 2 EStG für die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Erträge jedoch eine hälftige Kürzung der Werbungskosten vor. Was in der Theorie simpel klingt, bereitet Steuerberatern wie Finanzbeamten in der Praxis Schwierigkeiten, denn regelmäßig setzt sich das Depot nicht nur aus Vermögen zusammen, das dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt. Das BMF hat nun mit Schreiben vom 12.6.02 die Verwaltungssichtweise zur Werbungskostenaufteilung bei solchen „Mischdepots“ verdeutlicht und eine vereinfachende Bagatellgrenze aufgestellt (BMF 12.6.02, GStB 02, R 31). |