01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Merkblatt zur Anwendung des Strafbefreiungserklärungsgesetzes
| In GStB 2/04, 44, haben wir Ihnen einen Überblick über das Strafbefreiungserklärungsgesetz gegeben. Leider erst nach Redaktionsschluss ist das Merkblatt des BMF vom 3.2.04 (IV A 4 - S 1928 - 18/04, Abruf-Nr. 040342) bekannt geworden, mit dem das BMF zahlreiche Einzelfragen klärt. Abweichungen gegenüber unserer Berichterstattung ergeben sich indes nur in unserem Beispiel 6, in dem es um die Frage ging, ob bei der Nacherklärung von Schenkungen innerhalb des Amnestiezeitraums auch solche Erwerbe zu berücksichtigen sind, die an sich verjährt sind (z.B. aus 1992), auf Grund der Zehn-Jahres-Frist des § 14 Abs. 1 ErbStG aber eigentlich mit den "jüngeren" Schenkungen zusammenzurechnen wären. Hier vertritt das BMF in Textziffer 3.6 eine für die "Steuersünder" freundliche Haltung: "§ 14 ErbStG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Zusammenrechnung des bislang zu Unrecht nicht besteuerten Erwerbs mit früheren innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallenen Erwerben ... nicht erfolgt ...". Das BMF weist allerdings darauf hin, dass die in Betracht kommenden Freibeträge nur berücksichtigt werden dürfen, soweit sie bei früheren Erwerben noch nicht verbraucht wurden. (CH) |
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