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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Verschärfte Rechnungsanforderungen sind erst ab 1.7.04 zu beachten

    | Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.03 hat der Gesetzgeber die umsatzsteuerlichen Regelungen rund um Erteilung und Korrektur von Rechnungen neu gefasst. Die zum 1.1.04 in Kraft getretenen Neuregelungen verschärfen dabei insbesondere die inhaltlichen Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug geeignete Rechnung. Um den betroffenen Unternehmern eine gewisse Vorlaufzeit zu gewähren, weist das BMF die FÄ mit Schreiben vom 19.12.03 an, die formalen Verschärfungen weitestgehend erst bei Rechnungen ab dem 1.7.04 zu fordern (IV B 7 - S 7300 - 75/03, GStB 04, R 8). |