· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Abschlüsse und Steuererklärungen 2014 - Teil 1: Aktuelle Brennpunkte im betrieblichen Bereich
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Die Erstellung von Steuererklärungen ist Alltagsgeschäft, jedoch machen die ständigen Rechtsänderungen eine Routine unmöglich. Der Spagat zwischen einzuhaltenden Vorschriften und möglichen Optimierungsspielräumen wird immer schwieriger. Dieser Beitrag zeigt, wo im betrieblichen Bereich noch Gestaltungschancen bestehen. Ein Leitfaden für die „Privaten Steuererklärungen 2014“ folgt in der nächsten Ausgabe, ist aber bereits jetzt unter gstb.iww.de abrufbar (Abruf-Nr. 143953 ). |
1. Zeitalter der Elektronik
Die elektronische Abgabe der Steuererklärungen ist bereits seit 2011 Pflicht. Seit 2013 gilt das auch für die E-Bilanz. Unter esteuer.de können die aktuellen Versionen der Taxonomie abgerufen werden (derzeit Version 5.3; BMF 13.6.14, IV C 6 - S 2133 b/11/10016:004).
PRAXISHINWEIS | Mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr lässt sich der Abgabezeitraum verlängern. Bei einem Abschlussstichtag beispielsweise am 31.1.15 ist die Erklärung erst in 2016 abzugeben. Das Finanzamt genehmigt einen solchen Übergang aber nur bei beachtlichen betrieblichen Gründen. |
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