01.04.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Wann liegt bei der Vermietung an eine Schwestergesellschaft Sonderbetriebsvermögen vor?
| Wer auf das Modell dennoch nicht verzichten möchte, muß sich auf einen FG-Streit einstellen - allerdings mit guten Erfolgsaussichten. Denn auch in den beiden BFH-Urteilen vom 16.6.94 (aaO) und 22.11.94 ging es um die Vermietung von Betriebsgrundstücken zwischen ganz oder teilweise personenidentischen Personengesellschaften. Nach Ansicht des BFH reicht die rein steuerliche Fiktion der Gewerblichkeit einer Personengesellschaft aus, um eine Zurechnung der vermieteten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen der vermietenden Gesellschaft zu rechtfertigen. |
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