01.07.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Zur Umsatzversteuerung von Computer- und Telekommunikations-Zuwendungen
| Zur Förderung der neuen Informationstechnologien hat der Gesetzgeber in § 3 Nr. 45 EStG festgelegt, dass die unentgeltliche Nutzung von betrieblichen Computern und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ist (vgl. GStB 01, 77). Die Schenkung von PCs kann pauschal lohnversteuert werden. Diese Begünstigungen gelten rückwirkend zum 1.1.00. Da bei der Gesetzesänderung allerdings der umsatzsteuerliche Aspekt schlicht übersehen wurde, waren die Finanzminister von Bund und Ländern nun eilig um Nachbesserung bemüht. Politische Zielvorgabe war das Finden einer Lösung, die die Nutzung von PCs und Telefonen auch aus der Umsatzbesteuerung ausklammert. Hierdurch sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuletzt auch von lästigen Aufzeichnungspflichten entbunden werden. Mit Schreiben vom 11.4.01 hat sich das BMF nun zu der Problematik geäußert (IV B 7 - S 7109 -14/01; GStB 01, R 31). |
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