01.07.1995 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Abfindungen zum Ertragswert sind bei landwirtschaftlichen Betrieben verfassungskonform
| Nach § 13 des Grundstücksverkehrsgesetzes kann das Landwirtschaftsgericht die Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebs auf Antrag ungeteilt einem Miterben zuweisen, wenn der Betrieb im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge auf eine Erbengemeinschaft übergegangen ist. Den übrigen Miterben steht in diesem Fall anstelle ihres Erbteils nur ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags zu. Bei der Berechnung des Abfindungsanspruchs ist der Betrieb aber nicht nach dem Verkehrswert, sondern zum Ertragswert anzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 14.12.94 (1 BvR 720/90) entschieden, daß diese Regelung verfassungskonform ist. |
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