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  • 01.05.2006 | Bundesverfassungsgericht

    Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

    Mit Pressemitteilung vom 19.4.06 (Abruf-Nr. 061190) hat der DStV bekanntgegeben, dass die gegen das gesamte Grundsteuerverfahren gerichtete Verfassungsbeschwerde (1 BvR 311/06) vom BVerfG mit Beschluss vom 3.3.06 nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags, die sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen, werden daher voraussichtlich abschlägig beschieden werden. Weiter anhängig ist dagegen die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1644/05, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet. Einsprüche oder Widersprüche sollten daher auf dieses Verfahren gestützt werden (vgl. im Einzelnen GStB 50 ff.).  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 151 | ID 87398