01.02.1999 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag auch für Familien gefordert
| In drei Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG entschieden, daß die Regelungen, wonach nur Alleinstehende (Unverheiratete, dauernde Getrenntlebende, Geschiedene) Kinderbetreuungskosten steuermindernd abziehen können, gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dieses Grundrecht verbiete es, daß in ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern vom Abzug der Kinderbetreuungskosten ausgeschlossen sind. Dies gilt ebenso für den Haushaltsfreibetrag, der nur den nichtehelichen Erziehungsgemeinschaften gewährt wird. Auch eheliche Erziehungsgemeinschaften seien mit einem Haushaltsfreibetrag zu entlasten. |
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