01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Steuerfreies Existenzminimum auch für Kinder
| Bei der Besteuerung von Familien ist das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder, also auch der Kinder, steuerfrei zu belassen. Dabei bildet das sozialrechtlich definierte Existenzminimum die Grenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum. Diese Grenze darf nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden. Das steuerliche Existenzminimum ist für alle Steuerpflichtigen - unabhängig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz - in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen (BVerfG 10.11.98, 2 BvL 42/93, 2 BvR 1852,1853/97, 2 BvR 1220/93). |
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