01.02.1995 · Fachbeitrag · Damnum
Abzugsfähigkeit bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
| In seinem Urteil vom 08.06., das bisher im Bundessteuerblatt nicht veröffentlicht ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Frage gestellt, ob ein Damnum, das vor Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken geleistet wird, auch nach 1989 steuerlich sofort abzugsfähig ist. Seine Zweifel an der Abzugsfähigkeit begründet der BFH mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Beurteilung des Damnums als Zinsbestandteil. |
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