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  • 01.06.2007 | Der praktische Fall

    Unternehmensverkauf: Rückwirkende Verschmelzung als Gestaltungsmittel nutzen

    von Dr. Wolfgang Walter und Dr. Franz-Peter Stümper, Rechtsanwälte und Steuerberater, Leonberg

    Im Vorfeld einer Unternehmensveräußerung werden sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber regelmäßig überlegen, ob man die Transaktion besser als „Share Deal“ (Verkauf von Gesellschaftsanteilen) oder aber als „Asset Deal“ (Verkauf von Vermögensgegenständen) gestalten soll. Es lässt sich zwar keine pauschale Aussage darüber treffen, welche Variante günstiger ist. Häufig wird ein Erwerber einen Asset Deal favorisieren, weil er nur so die von ihm über den Kaufpreis mitbezahlten stillen Reserven alsbald wieder in steuerliches Abschreibungssubstrat verwandeln kann. Doch auch für den Verkäufer muss ein ihm vom Erwerber „aufgedrängter“ Asset Deal nicht zwingend nachteilig sein. Denn eine rückwirkende Verschmelzung im Anschluss an den Asset Deal kann diesem im Einzelfall wichtige steuerliche Gestaltungsspielräume eröffnen. Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist und worauf der Verkäufer in der Praxis achten sollte, wird im folgenden Musterfall verdeutlicht.  

    1. Sachverhalt

    V ist einziger Kommanditist der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: X-KG) und alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der am Vermögen der X-KG nicht beteiligten Komplementärin, der X-GmbH. Zum Betriebsvermögen der X-KG zählt auch eine 100-prozentige Beteiligung an der Y-GmbH. V rechnet auf Ebene der X-KG für das Geschäftsjahr (= Kalenderjahr) 2007 mit einem Verlust, der sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genau bestimmen lässt. Des Weiteren verfügt V persönlich über erhebliche Verlustvorträge nach § 10d EStG.  

     

    Eigentlich soll die Y-GmbH veräußert werden. Nachdem es lange Zeit keinen Interessenten gab, der bereit gewesen wäre, einen annähernd den Vorstellungen des V entsprechenden Kaufpreis zu zahlen, gibt es nun endlich im Frühjahr 2007 einen potenziellen Erwerber. Der Interessent besteht jedoch wegen der für ihn damit verbundenen steuerlichen Vorteile auf einem Asset Deal. Auch möchte er die Transaktion aus nachvollziehbaren Gründen so rasch wie möglich umsetzen. V möchte nun schnellstmöglich von seinem steuerlichen Berater folgende Fragen geklärt haben: 

     

    1.Welche steuerlichen Konsequenzen hätte ein Asset Deal?
    2.Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hat V?
    3. Wie soll sich V verhalten?

    2. Lösung und Gestaltungshinweise

    2.1 Steuerliche Konsequenzen eines Asset Deals

    Der Interessent besteht auf einem Asset Deal. Es sollen also nicht die Geschäftsanteile an der Y-GmbH veräußert werden. Vielmehr sollen die wesentlichen Wirtschaftsgüter der Y-GmbH aus dem Betriebsvermögen heraus verkauft werden. Hierbei würde es sich um normale, betrieblich veranlasste Geschäftsvorfälle handeln, so dass der dabei entstehende Veräußerungsgewinn auf Ebene der Y-GmbH einer definitiven Belastung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer unterläge. Allein diese Steuerbelastung auf Ebene der Y-GmbH würde sich auf knapp 40 v.H. belaufen.