01.01.2001 · Fachbeitrag · Ehegatten
Steuerliche „Belohnungen“ für Versöhnungsversuche
| Der Begriff des Versöhnungsversuchs stammt aus dem Eherecht. Gemeint ist damit ein ernsthafter Versuch getrennt lebender Ehegatten, die gestörte eheliche Beziehung wieder herzustellen. Zu diesem Zweck entschließen sich die Ehegatten, probeweise für eine begrenzte Zeit wieder zusammen zu leben, um festzustellen, ob sich nicht doch eine Basis für ein harmonisches Zusammenleben finden lässt. Häufig werden solche Versuche vor allem im Interesse der gemeinsamen Kinder unternommen. Um derartige Versöhnungsversuche nicht zu behindern oder zu verhindern, bestimmt das Eherecht, das probeweise Zusammenleben unterbreche nicht die einjährige Trennungsfrist, die regelmäßig als Voraussetzung für eine Scheidung gefordert wird (§ 1567 Abs. 2 BGB). Auch steuerrechtlich wird das Bemühen, die Ehe zu retten, belohnt. Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag. |
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