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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Einbringungsgeborene Anteile

    Probleme beim Antrag auf Entstrickung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG

    | Zum Jahresende 1998 haben viele Mandanten noch versucht, letztmalig den „halben Steuersatz” nach § 34 Abs. 1 EStG zu nutzen. Eine der Möglichkeiten, um in den Genuss des halben Steuersatzes zu gelangen, war der Antrag auf Entstrickung von einbringungsgeborenen Anteilen nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG. Dass derartige Anträge jedoch zu Streit mit dem Finanzamt führen können, zeigt der folgende Musterfall. Es geht insbesondere um die Fragen, ob der Antrag nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG bedingungsfeindlich ist und welche Auswirkungen sich bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ergeben. |