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  • 03.12.2009 | Einkommensteuerrecht

    Das Faktorverfahren - neue Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmer-Ehegatten

    von Tim Lühn, RA StB FAStR, Düsseldorf

    Bevor Arbeitnehmer-Ehegatten ihre Lohnsteuerkarten für 2010 beim Arbeitgeber einreichen, sollten Sie überlegen, ob eine andere Kombination der Steuerklassen als bisher vorteilhaft sein könnte. Infolge der Einführung des Faktorverfahrens ab dem VZ 2010 im Rahmen des JStG 2009 kann nämlich neben den Steuerklassen IV/IV bzw. III/V auch die Kombination IV/IV mit Faktor gewählt werden. Wann sich das rechnet, wird nachfolgend dargestellt.  

     

    Die Wahl der Steuerklassenkombination

    Im Regelfall werden Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, jeweils in die Steuerklasse IV eingestuft (§ 38b S. 2 Nr. 4 EStG). Auf gemeinsamen Antrag können sie auch Steuerklasse III (in der Regel für den Besserverdienenden) und V wählen. Da Steuerentlastungen wie insbesondere der doppelte Grundfreibetrag nur bei Steuerklasse III berücksichtigt werden, behält dieser Ehegatte monatlich mehr „Netto“ vom Arbeitslohn übrig. Der andere Ehegatte mit Steuerklasse V muss mit einer deutlich höheren Lohnsteuer-Belastung leben. Als Faustformel gilt, dass die Kombination III/V dann günstiger ist, wenn der Besserverdienende mindestens 60 % des gemeinsamen Arbeitslohns bezieht. In vielen Fällen werden die Steuerpflichtigen dann allerdings mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen.  

     

    Das neue Faktorverfahren

    Das Faktorverfahren wurde eingeführt, um die Ungleichbehandlung von Ehegatten im Lohnsteuerrecht zu beseitigen, die hohe Lohnsteuerbelastung in Steuerklasse V zu vermeiden und so den Anreiz zur Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses für den Geringerverdienenden Ehegatten zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen und in Steuerklasse IV/IV bzw. III/V eingeordnet werden könnten und dass die Ehegatten gemeinsam die Kombination IV/IV mit Faktor beantragen (§ 39f Abs. 1 S. 1 EStG).