04.11.2009 | Erbrecht
Unternehmertestament richtig gestalten
von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, Mediator (CfM) Köln
Die Erfahrung zeigt, dass es für einen Unternehmer von besonderer Bedeutung ist, im Rahmen von letztwilligen Verfügungen von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen zu treffen. Denn als Unternehmer muss man nicht nur die Interessen von Erben und Vermächtnisnehmern im Blick haben, sondern typischerweise auch darauf achten, dass der Bestand des eigenen Unternehmens nicht gefährdet wird. Welche Fallstricke hier bestehen und wie man ein Unternehmertestament richtig gestaltet, wird nachfolgend dargestellt.
1. Motivationen für ein Unternehmertestament
Der Übergang des Unternehmens von einer Generation auf die nachfolgende ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Einige, wenngleich längst nicht alle, lassen sich durch geeignete rechtliche Vorkehrungen beherrschen.
Beispiel 1 |
A ist Alleingesellschafter der A-GmbH, eines Unternehmens, das in der Entsorgungsbranche tätig ist. Er hat zwei Kinder mit höchst unterschiedlichen Interessen. Während Sohn B schon früh musische Neigungen zeigte und eine Ausbildung zum Konzertpianisten begonnen hat, ist Tochter C von jeher unternehmerisch interessiert gewesen und hat A schon als Kind häufig in seinem Büro bei der A-GmbH besucht. |
A ist der Auffassung, dass es für den Fortbestand des Unternehmens richtig wäre, wenn die C nach seinem Ableben Alleingesellschafterin wird. Zum Ausgleich möchte er B verschiedene Immobilien zuwenden. Die gesetzliche Erbfolge hätte zur Konsequenz, dass B und C eine Erbengemeinschaft bilden, in der sie zur gesamten Hand am Nachlass beteiligt sind. Will A dieses unerwünschte Ergebnis vermeiden, muss er in einer letztwilligen Verfügung entsprechende Vorkehrungen treffen.
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