01.08.2004 · Fachbeitrag · EU-Zinsrichtlinie
Neue Wege bei der Kapitalbesteuerung in Europa
| Ab Juli 2005 wird die Zinsrichtlinie des Rates der EU umgesetzt; diese wirkt auch auf wichtige Drittstaaten wie die Schweiz und Liechtenstein. Damit sollen die Kapitalflucht sowie die damit verbundenen Steuerausfälle auf Dauer eingedämmt werden. Deutsche Anleger mit Depots in Luxemburg, Salzburg, Zürich oder Vaduz sind von den neuen Vorschriften genauso betroffen wie Dänen mit Konten in Kiel oder Helsinki. Doch werden dann weder große Sparsummen wieder ins Heimatland fließen noch dürften Anleger reihenweise steuerehrlich werden. Denn nicht alle Länder führen Kontrollen ein, die Richtlinie erfasst nicht sämtliche Erträge und eröffnet zudem Wege für Ausweichstrategien. Der Beitrag gibt einen Überblick über die künftige Rechtslage und zeigt Handlungsbedarf auf. |
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