01.06.2004 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Hälftiges Vorsteuerabzugsverbot für Unternehmensfahrzeuge war rechtmäßig
| Bis vor einigen Monaten wurde bei gemischt-genutzten Unternehmensfahrzeugen regelmäßig der Vorsteuerabzug halbiert. Zur Frage der Vereinbarkeit des insoweit maßgebenden § 15 Abs. 1b UStG mit dem Gemeinschaftsrecht war jedoch seit längerem ein Verfahren anhängig. Nunmehr überrascht der EuGH in seinem Urteil vom 29.4.04 mit der Aussage, die erteilte EG-Ermächtigung - und damit § 15 Abs. 1b UStG - sei grundsätzlich rechtmäßig; lediglich die in der erst später ergangenen Ermächtigung verfügte Rückwirkung auf den 1.4.99 sei nicht wirksam. Die Folgen dieser Entscheidung werden nachfolgend dargestellt (EuGH 29.4.04, Rs. C-17/01, Abruf-Nr. 041235). |
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